Die Ankörung = Zuchtzulassungsprüfung
Zweck der Zuchtzulassungsprüfung (ZZP): Die Zuchtzulassungsprüfung ist eine spezielle Prüfungsveranstaltung für die Zulassung einer Hündin oder eines Rüden zur Zucht. Sie setzt sich zusammen aus einer Verhaltensbeurteilung und einer Überprüfung der Standardkonformität. Die Verhaltensbeurteilung ist keine Begleithundeprüfung. Es ist deshalb keine Vorbereitung notwendig.
Zuchtzulassung in der Schweiz: Ein Hund der Rasse Berger Picard, der in der Schweiz zur Zucht eingesetzt werden soll, muss sowohl im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) eingetragen sein, als auch die Zuchtzulassungsprüfung des Club Suisse du Berger Picard absolvieren. Die Prüfung besteht aus der Formwertbeurteilung gemäss Rassestandard Nr. 176 der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und der Verhaltensbeurteilung gemäss dem Zucht- und Körreglement des CSBP.
Voraussetzungen für die Anmeldung eines Hundes zur Zuchtzulassungsprüfung: Mindestalter des Hundes: 18 Monate. Röntgen der Hüftgelenke (HD): der Hund muss dafür mindestens 18 Monate alt sein. Die Röntgenaufnahmen sind ausschliesslich durch die Vetsuisse-Fakultäten in Bern oder Zürich auszuwerten. Für Zuchthunde sind Werte bis HD Grad C zulässig. Die Auswertung wird in der Abstammungsurkunde (Pedigree) eingetragen. Eine Augenuntersuchung (gemäss ECVO) ist für die Zuchtzulassung nicht zwingend; sie wird jedoch vom CSBP dringend empfohlen, um die Vererbung von Augenkrankheiten zu vermeiden.
Formwert und Gesundheit: Der Hund sollte am Tag der Zuchtzulassungsprüfung gesund und in guter Verfassung sein. Läufige Hündinnen sind nur nach Absprache mit der Körleitung zugelassen. Der Formwert wird von einer von der FCI anerkannten Richterin oder einem anerkannten Richter beurteilt.
Verhalten: Die während der Verhaltensbeurteilung erzeugte Spannung hat zum Ziel, das Temperament, die Erregbarkeit sowie die benötigte Beruhigungszeit des Hundes sichtbar zu machen. Der Hund soll ein offenes, ausgeglichenes und situationsgerechtes Verhalten gegenüber Menschen oder Artgenossen zeigen. Zeigt ein Hund ein Übermass an Aggressionsverhalten oder Ängstlichkeit, wird er von der Zucht ausgeschlossen.
Prüfsequenzen: Verhalten des Hundes gegenüber der Hundeführerin oder dem Hundeführer. Spielverhalten mit und ohne Gegenstand. Verhalten des Hundes gegenüber Artgenossen. Verhalten des Hundes gegenüber Fremdpersonen. Taktile, optische und akustische Einflüsse.
Beurteilung: Die Beurteilung erfolgt durch eine Wesensrichterin oder einen Wesensrichter der SKG. Die Gesamtbewertung setzt sich zusammen aus den Ergebnissen von Formwert und Verhalten. Mögliche Bewertungen: Formwert: vorzüglich (v), sehr gut (sg), gut (g), genügend (gen), disqualifiziert (disq) oder ohne Bewertung (oB). Verhalten: angekört, nicht angekört oder zurückgestellt.
Junghundebegutachtung – Erwachsenenbeurteilung*
I n f o r m a t i o n
Zweck der Junghunde- und Erwachsenenhunde-Beurteilung:
Der Club Suisse du Berger Picard möchte ein möglichst umfassendes Bild von Verhalten und Formwert der heute in der Schweiz lebenden Picards erhalten.
Zur Zucht geeignete Hunde können frühzeitig erkannt werden.
Die Beurteilung setzt sich zusammen aus einer Verhaltensprüfung und einer Überprüfung der Standardkonformität. Dabei wird auf das Alter des jeweiligen Hundes entsprechend eingegangen.Es ist keine Vorbereitung notwendig.
Zwei- und Vierbeiner begegnen sich an dieser Beurteilung in entspannter Atmosphäre; Fragen sowie Erfahrungsaustausch sind erwünscht.
Das Absolvieren der Erwachsenenhunde-Beurteilung ist keine Zulassung zur Zucht.
Voraussetzungen für die Anmeldung eines Hundes zur Junghunde- oder Erwachsenenhunde-Beurteilung
Beurteilung der Junghunde: offen für Hunde, die zwischen 9 und 18 Monaten alt sind.
Beurteilung der erwachsenen Hunde: offen für Hunde ab 18 Monaten.
Kein Röntgen der Hüftgelenke (HD) erforderlich.
Eine Augenuntersuchung (gemäss ECVO) ist für die Beurteilung nicht zwingend, sie wird jedoch vom CSBP sehr empfohlen.
Alle, die am Tag der Junghunde- oder Erwachsenenhunde-Beurteilung eine Kopie des ECVO-Befundbogens vorlegen, erhalten einen Gutschein für den Start am CSBP-Plauschparcours in Fräschels (jeweils im Sommer).
CSBP-Plauschparcours in Fräschels (jeweils im Sommer).
Formwert und Gesundheit
Der Hund sollte am Tag der Beurteilung gesund und in guter Verfassung sein.
Läufige Hündinnen sind nur nach Absprache mit der Körleitung zugelassen.
Der Formwert wird von einer FCI anerkannten Richterin oder einem anerkannten Richter beurteilt.
Verhalten
Die während der Verhaltensbeurteilung erzeugte Spannung hat zum Ziel, das Temperament, die Erregbarkeit sowie die benötigte Beruhigungszeit des Hundes sichtbar zu machen. Der Hund soll ein offenes, ausgeglichenes und situationsgerechtes Verhalten gegenüber Menschen oder Artgenossen zeigen.
Prüfsequenzen
Verhalten des Hundes gegenüber der Hundeführerin oder dem Hundeführer. Spielverhalten mit und ohne Gegenstand. Verhalten des Hundes gegenüber Artgenossen. Verhalten des Hundes gegenüber Fremdpersonen. Taktile, optische und akustische Einflüsse.
Beurteilung
Die Beurteilung erfolgt durch eine Wesensrichterin oder einen Wesensrichter der SKG.
Die Gesamtbewertung setzt sich zusammen aus den Ergebnissen von Formwert und Verhalten.
Das European College of Veterinary Ophthalmologists (ECVO) und dessen Komitee für erbliche
Augenkrankheiten (Hereditary Eye Diseases Committee = HED Committee) informiert Sie mit diesem Schreiben über die Anpassung der Beurteilung und Kennzeichnung von (mutmasslich) erblichen Katarakten auf dem ECVO Zertifikat ab 1.7.2021: